- Großaktionär
- Groß|ak|ti|o|när 〈m. 1〉 Aktionär, der wesentlich am Grundkapital einer Aktiengesellschaft beteiligt ist
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Groß|ak|ti|o|när, der (Wirtsch.):Aktionär, dem ein maßgeblicher Teil des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft gehört.* * *
Groß|ak|ti|o|när, der (Wirtsch.): Aktionär, dem ein maßgeblicher Teil des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft gehört: Schweickart, 55, begann seine Laufbahn als politischer Referent in Bonn, bevor ihn der BMW-Großaktionär Herbert Quandt in seine Unternehmensgruppe holte (Spiegel 21, 1999, 88).
Universal-Lexikon. 2012.